Informationen für Antragstellende: Antragsleitfaden

Hier finden Interessierte alles über Kooperationsmöglichkeiten mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen.

Blaues Wollknäuel

Welche Themen und Formate sind passend für eine Kooperation?

Die Stiftung fördert die Diskussion über eine grünennahe Gesellschaftspolitik nach ökologischen, basisdemokratischen und gewaltfreien Grundsätzen. Wir möchten zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vermitteln und Räume für Austausch schaffen. Unser Ziel ist, Menschen in Niedersachsen zu befähigen bzw. sie zu unterstützen, sich aktiv an den gesellschaftlichen Prozessen im Land zu beteiligen.

Unser Angebot umfasst nichtstaatliche politische Bildung in Form von z.B. Diskussionen, Lesungen, Filmvorführungen, Workshops, Tagungen, Ausstellungen, Exkursionen, Stadtrundgänge und audiovisuellen Bildungsformate u.a. zu folgenden Themenbereichen:

Arbeit, Gesundheit & Soziales / Bildung, Medien & Kultur / Gender & Geschlechterdemokratie / Migration, Integration & Partizipation / Nachhaltigkeit, Energie & Umwelt / Politik, Demokratie, Medien & Zeitgeschichte

Unsere aktuellen Themenschwerpunkte sind:

  • Klimaschutz & Biodiversität
  • Feminismus & Geschlechtergerechtigkeit
  • Demokratie mit Fokus Teilhabe und kritische Medienkompetenzen
  • Endlagersuche

Die Stiftung arbeitet in rechtlicher Selbstständigkeit und geistiger Offenheit. Sie ist überwiegend operativ tätig, d.h. sie führt überwiegend eigene Projekte durch. Neben eigenen Angeboten finden zahlreiche Projekte in Niedersachsen in Kooperation mit Initiativen, Vereinen und Verbänden oder Einzelpersonen statt.

Vor diesem Hintergrund lädt die Stiftung Initiativen, Gruppen, Verbände und auch Einzelpersonen aus Niedersachsen ein, gemeinsam mit ihr Veranstaltungen und Bildungsprojekte durchzuführen, die sich in den aktuellen programmatischen Schwerpunkt einfügen. Für eine Kooperation eignen sich besonders Bildungsformate, die an wechselnden Orten in Niedersachsen durchgeführt werden können.

Welche Veranstaltungen oder Projekte können zur Kooperation vorgeschlagen werden?

Veranstaltungen oder Projekte der politischen Bildung z.B. in Form von Vorträgen, Abendveranstaltungen, Tages- oder Wochenendseminaren, Workshops, Fachtagungen, Filmreihen, audiovisuellen Bildungsmaterialien, Ausstellungen und Social-Media-Kampagnen können auf Anfrage bzw. Antrag in Kooperation durchgeführt werden.

Veranstaltungen und Projekte müssen in Niedersachsen stattfinden. Digitale Bildungsangebote müssen von Akteur*innen aus Niedersachsen für Menschen aus Niedersachsen konzipiert sein.

Wie müssen die Vorschläge zur Kooperation ausgestaltet sein?

Die Vorschläge für Veranstaltungen und Projekte können unterschiedlich weit ausgereift sein. Die Spanne reicht von einer Ideenskizze bis zum bereits weitgehend durchdachten und fertig geplanten Vorhaben. Sind die Vorschläge bereits geplant, wird die Stiftung lediglich prüfen, ob die inhaltliche Ausgestaltung und der finanzielle Rahmen unseren Vorgaben und rechtlichen Bedingungen entsprechen.

Im anderen Fall kann im Rahmen einer Projektberatung die inhaltliche Ausgestaltung, Auswahl der Referent*innen, Art der Veranstaltung miteinander entwickelt und verabredet werden. Die Mitarbeiter*innen der Stiftung können in diesem Fall die inhaltliche Projektentwicklung begleiten. Die Raumfrage und Organisation vor Ort sollte in der Regel durch die Antragstellenden übernommen werden.

Wer kann kooperieren?

Kooperieren können alle juristischen Personen wie Vereine, Verbände, Initiativen, Firmen aber auch Privatpersonen, die mit ihrem Projekt ein Anliegen der politischen Bildung verfolgen und das im Rahmen der o.g. Grundsätze einzuordnen ist. Eine Kooperation mit politischen Parteien ist der Stiftung gesetzlich untersagt.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten für (grünnahe) Einzelpersonen gibt es?

Die Beteiligungsmöglichkeit für Einzelpersonen (dies kann auch eine grüne Mandatsträger*in sein) im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Stiftung umfasst die Einreichung von Vorschlägen und Durchführung von Veranstaltungen in freier Mitarbeit, die organisatorische Mitwirkung bei Veranstaltungen vor Ort oder das Einbringen inhaltlicher Kompetenz durch Diskussionsbeiträge oder eine Moderation im Rahmen von Fachgesprächen.

Besonders geeignet für diese Beteiligung sind Veranstaltungen oder Workshops, die in unterschiedlichen Städten und Regionen Niedersachsens durchgeführt werden sollen und deren Vorbereitung allein durch das Stiftungsteam von Hannover aus schwierig zu realisieren ist. Hier kann die zuständige Person vor Ort sowohl die inhaltliche wie auch die organisatorische Verantwortung übernehmen. Sie betreut die Veranstaltung, begleitet die Referent*innen, moderiert vielleicht die Veranstaltung und übernimmt die Abwicklung bzw. Vorbereitung für die Endabrechnung.

Welche Kosten können beantragt werden?

Beantragt werden können Kooperationsmittel zur Umsetzung politischer Bildungsmaßnahmen in Niedersachsen - z.B. für Honorare, Reisekosten,Unterkunft, Raumkosten, Verpflegung und Öffentlichkeitsarbeit.

Wie wird ein Kooperationsvorschlag eingereicht?

Ein Kooperationsantrag besteht aus zwei Dokumenten:

1. Antrags- und Abrechnungsformular (Antragsformular.doc)
2. Kosten- und Finanzierungsplan (KFP.excel)

Interessierte können den Kooperationsantrag jederzeit einreichen. 

Wir arbeiten ohne Antragsfristen. Der Kooperationsvorschlag sollte jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn schriftlich bei uns eingehen: Senden Sie das Antragsformular und den Kosten- und Finanzierungsplan als offene Dateien per Mail an info@slu-boell.de bzw. direkt an die zuständige Bildungsreferentin

Wer entscheidet über die Vorschläge?

Je nach Inhalt und Höhe der anfallenden Kosten entscheiden die Mitarbeiterinnen der Stiftung (bis 500€), der geschäftsführende Vorstand (bis 1.250€) oder der Stiftungsrat über die Kooperationsvorschläge. Finanzielle Kooperationsbeiträge der Stiftungen liegen in der Regel zwischen 500€ und 5.000€.