Kosten- und Finanzierungsplan (KFP)
Zusammen mit dem Antragsformular müssen Antragstellende einen Kosten- und Finanzierungsplan als offenes Dokument einreichen, aus dem die finanzielle Planung für die Projektdurchführung hervorgeht. Im Falle einer Bewilligung aktualisieren die Kooperationspartner*innen den Kostenplan während der Projektdurchführung mit den tatsächlichen Kosten. Zum Projektabschluss legen die Kooperationspartner*innen den vollständigen Kostenplan mit den nummerierten Originalbelegen zur Abrechnung bei der Stiftung vor.