Hier finden Projektpartner*innen alle Informationen zur Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen.
Wie wird die Zusammenarbeit geregelt?
Die Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen arbeitet ausschließlich mit öffentlichen Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen. Sie unterliegt damit in allen Tätigkeiten, auch im Rahmen von Kooperationen, dem Zuwendungsrecht des Bundes und des Landes Niedersachsen. Um sicherzustellen, dass diese Vorgaben erfüllt werden, regeln wir unsere Zusammenarbeit in einem verbindlichen Kooperationsvertrag. Eine Nichteinhaltung einzelner Punkte hat die Auflösung der Kooperation zur Folge.
Das ausgefüllte Antragsformular (als Word-Datei) sowie der Kosten- und Finanzierungsplan (als Excel-Datei) sind verbindliche Bestandteile unserer Kooperationsvereinbarung.
Wer tritt als Veranstalter*in auf?
Bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Einzel- oder Privatpersonen ist die Stiftung die alleinige Veranstalterin. Bei Veranstaltungen und Projekten in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ist die Stiftung grundsätzlich gleichwertige Kooperationspartnerin. Das bedeutet, dass in allen Ankündigungen und Werbemaßnahmen des Projekts die Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen als Kooperationspartnerin mit Verwendung des Logos und dem Hinweis „in Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen” gleichrangig mit anderen ausgewiesen wird.
Welche Kooperationshinweise sollten Partner*innen beachten?
Ab Kooperationszusage muss auf allen Veröffentlichungen der folgende Hinweis mit Logo angebracht sein. Ohne diesen Hinweis wird der Kooperationsvertrag aus zuwendungsrechtlichen Gründen umgehend hinfällig.
Der Hinweis zur Kooperation mit der Stiftung lautet:
„In Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen“ + Stiftungslogo oder alternativ: „In Zusammenarbeit mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen“ + Stiftungslogo
Die Stiftungslogos finden Sie auf unserer Website: https://slu-boell.de/de/material-fuer-kooperation
Bitte verwenden Sie bevorzugt unser zweizeiliges farbiges Logo.
Als Kooperationspartner*innen unterstützen wir gerne die Sichtbarkeit des Projekts. Zum Beispiel bewerben wir die Veranstaltung in unserem Online-Veranstaltungskalender, im Newsletter und auf unseren Social Media Kanälen. Als Arbeitshilfe haben wir für Kooperationspartner*innen eine ÖA-Checkliste erstellt.
Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressemitteilungen, Plakate, Flyer, Social Media Content, (Audio/Video)-Dokumentationen, Website-Artikel) müssen zwei Wochen vor der Veröffentlichung mit dem Stiftungsteam abgestimmt werden. Mailen Sie alle Entwürfe zur Öffentlichkeitsarbeit bitte an die jeweils zuständige Bildungsreferentin sowie an webredaktion@slu-boell.de.
Hinweis zur Geschlechtergerechtigkeit
Uns sind diverse Geschlechterperspektiven wichtig. Entsprechend bitten wir auch alle Partner*innen bei der Beantragung einer Kooperation, uns ihre Überlegungen zu „Teilhabe, Antidiskriminierung und Geschlechterdemokratie“ in Bezug auf die Projektplanung darzulegen.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Wir bitten darum, Veranstaltungen mindestens räumlich barrierefrei stattfinden zu lassen. Ein Mindesthinweis lautet wie folgt: „Die räumliche Barrierefreiheit ist gegeben.“ / „Eine barrierefreie Durchführung der Veranstaltung kann nur auf Anfrage erfolgen“.
Gemeinsam mit unseren Partner*innen möchten wir unsere Kommunikation (Website, Social Media, Flyer) barrierefrei gestalten. Praxishilfen stellt z.B. die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zur Verfügung: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen
Hinweis zum sparsamen, umwelt- und sozial gerechten Ressourceneinsatz
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklungsziele sind uns wichtig. All unsere Projekte sollen zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beitragen. Dazu gehört ein sparsamer, umwelt- und sozial gerechter Ressourceneinsatz. Unser Stiftungsträger, der Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V., hat Leitlinien veröffentlicht: https://www.vnb.de/wp-content/uploads/2023/07/leitlinien-nachhaltiger-vnb.pdf
Hinweis zum nachhaltigen Einsatz von KI-Anwendungen
Die Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen ist Mitunterzeichnerin des Code of Conduct Demokratische KI, eine Selbstverpflichtung für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Wir wünschen uns, dass unsere Kooperationspartner*innen diese Selbstverpflichtungen als Orientierungshilfe nutzen.
Transparenz zum Einsatz von KI-Anwendungen
Mit der Kooperationsvereinbarung gilt für uns wie für unsere Kooperationspartner*innen eine Transparenzpflicht gemäß Code of Conduct Demokratische KI:
Wir verpflichten uns, unseren Einsatz von KI-Systemen intern und extern transparent zu machen, indem wir vollständig oder in wesentlichen Teilen KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Das betrifft insbesondere Fotos, Videos, oder Tonmedien, da sie ein großes Manipulations- und Desinformationspotenzial haben, sowie Übersetzungen. Zusätzlich geben wir einen allgemeinen Hinweis zur Nutzung von KI-Systemen.
Was tun bei Änderungen im Projektverlauf?
Änderungen der Projektplanungen teilen Sie uns bitte unbedingt unaufgefordert mit. Die Projektlaufzeit ist im Kooperationsvertrag verbindlich geregelt. Projektmittel können nur innerhalb dieses Zeitraums verausgabt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss ebenso wie eine kostenneutrale Verlängerung schriftlich begründet und bei der zuständigen Bildungsreferentin beantragt werden.
Wie erfolgt der Projektabschluss?
Nach Abschluss des Projektes erfolgt umgehend und spätestens sechs Wochen nach Projektende eine Endabrechnung mit folgenden Unterlagen per E-Mail an die zuständige Bildungsreferentin:
- Mittelabruf mit Anforderung des Kooperationsbeitrages und Angabe der Kontonummer (Vorlage auf Anfrage erhältlich)
- Aktualisiertes Antrags-/Abrechnungsformular inkl. Sachbericht als offene Datei (kein pdf)
- Aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan mit allen Originalbelegen (nummeriert wie in der Aufstellung)
- vorhandenes Bild- und Pressematerial
Liegt die Abrechnung nicht spätestens sechs Wochen nach Projektende vor, kann eine Zahlung nicht mehr erfolgen.
Wer ist Kontaktperson bei der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen?
Das gesamte Stiftungsteam hilft Ihnen gerne weiter! Mit inhaltlichen Fragen zu Ihrem Projekt wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Bildungsreferentin. Unser*e FSJler*in betreut die Workshopreihe Fit for Politics. Allgemein Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit richten Sie bitte per Mail an webredaktion@slu-boell.de.
Allgemeine Informationen (keine Antragsberatung): Tel. 0511-301857-0, info@slu-boell.de