Ausschlussklausel für Veranstaltungen

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Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, verschwörungsideologische, antifeministische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.